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  Bedienerausbildung  

Machen Sie Ihren Führerschein für Arbeitsbühnen
ganz einfach mit uns.

  • gesetzliche Absicherung

  • Zeitersparnis bei Geräteübernahmen

  • Arbeitsbühnen nach internationalen Vorgaben bedienen ( ISO 18878 )

  • Gefährdungsminimierung

  • Vermeidung von Baustellenstilllegungen

  • Erfüllung der Anforderung nach DGUV Grundsatz 308-008

Gründe für eine Bedienerschulung

 

Der Auftragsgeber:

  • Des Öfteren fordern nun auch Firmen, Werke bzw. Bauträger den Arbeitsbühnen-Bedienausweis auf ihrem Firmengelände / Baustelle.

Die Versicherung:

  • Viele Versicherungen regulieren nur dann, wenn ein Nachweis erbracht wurde, dass der Arbeiter ausreichend geschult wurde.

Das Gesetz:

  • Laut BetrSichV, BGV A1 und BGR 500 verpflichtet sich der Unternehmer, seine Mitarbeiter der Bedienung einer Hubarbeitsbühne zu unterweisen. DGUV Regal 100-500. Kap.2.10

  • Der berufsgenossenschaftliche Grundsatz DGUV 308-008 „Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen“ weißt Vorgaben aus, welche in einer Schulung erfüllt werden.

Unser Ziel: Ihre Sicherheit

Die Erstschulung setzt sich aus einem theoretischen und einem praktischen Teil zusammen und findet entweder in unserem Schulungszentrum oder bei Ihnen vor Ort statt. Je nach betrieblichen Einsatzbereichen können die unterschiedlichen Gerätekategorien individuell ausgewählt werden. Im Gegensatz zur IPAF Schulung bieten wir für die Erstschulung kein eLearning an, da wir der Meinung sind, dass so individuelle Fragen, insbesondere von Anfängern, schnell und kompetent von unseren zertifizierten Trainern geklärt werden können. Die Erstschulung beinhaltet:

Theorie

  • rechtliche Grundlagen

  • technische Grundlagen

  • Definition von Hubarbeitsbühnen

  • Darstellung der unterschiedlichen Bauformen von Hubarbeitsbühnen

  • Sicht- und Funktionsprüfung

  • Verhaltensregeln für den Umgang mit Hubarbeitsbühnen

  • Unfallszenarien

Praxis

  • Erläuterung der Gerätetechnik vor Inbetriebnahme

  • Sicht- und Funktionsprüfung

  • Verwendung der persönlichen Schutzausrüstung (PSA)

  • Fahren in Grundstellung sowie in Arbeitsposition

  • Heben, Senken, Drehen, Schwenken

  • Verhaltensregeln auf der Plattform

Jährliche Unterweisung

Zu den Grundsätzen der Prävention gehört, dass Ihre Mitarbeiter, die im Umgang mit fahrbaren Hubarbeitsbühnen stehen, mindestens einmal jährlich unterwiesen werden. Diese Unterweisung muss dokumentiert werden.

Unsere Services

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